Bezeichnung für den Zusatz von Zucker in verschiedener Form zum Most oder Wein. Es muss zwischen den durch das Weingesetz der EU geregelten Begriffen „Anreichern“ (Zugabe zum unfertigen Wein mit dem Zweck der Alkohol-Erhöhung) und „Süßung“ (Zugabe zum fertigen Wein mit dem Zweck der Erhöhung des Restzucker-Gehaltes) unterschieden werden.
Quelle „wein-plus.de“