Weinviertel, 15.892 ha
Allgemeines
Das niederösterreichische
Anbaugebiet Weinviertel nördlich von Wien ist das größte und nördlichste
Weinbaugebiet Österreichs, es wird auch der „Weinkeller Österreichs“ genannt. Das Gebiet erstreckt sich vom Manhartsberg bis zur March und
nördlich zur angrenzenden Slowakei. Hauptorte sind im Westteil Retz, Röschitz,
Mailberg und Hollabrunn, im Ostteil Falkenstein, Poysdorf, Wolkersdorf, Matzen
und Mannersdorf.
Das östliche Weinviertel ist das charakteristische Herkunftsgebiet
für viele Sektgrundweine, vor allem entlang der Brünner Straße zwischen Wien
und Poysdorf. Nach einem alten Handelsweg von Wien nach Brünn in der
Tschechei ist der typische Weinviertler Wein als Brünnerstraßler benannt.
Topografie
Das Weinviertel ist kein geschlossenes Gebiet, es besteht
aus vielen, teilweise kleinen Weinbauflächen. Früher war es in zwei eigenständige Bereiche, das westliche
und das östliche Weinviertel geteilt.
Klima
und Böden
Durch das kontinentale Klima mit pannonischen Einflüssen im
Osten eignet sich das Weinviertel besonders für den Weinbau. Die Sommer sind
heiß und trocken, die Winter kalt. Weingärten liegen zwischen 200
und 250 m Seehöhe.
In diesem sehr weitgestreuten
Gebiet findet man äußerst vielfältige Böden. Kristallin der Böhmischen Masse im Westen, die Kalkklippen
von Falkenstein und Staatz sowie die Leiser Berge sind Ausläufer der Kalkalpen.
Um Korneuburg und Bisamberg stehen die Reben auf Flyschböden, um Poysdorf auf
Lössböden.
Rebsorten und Weinstile
Hauptsorten sind auch im Weinviertel, dem „Veltliner Land“, der Grüne
Veltliner, Welschriesling und Müller-Thurgau. Riesling, Weißburgunder,
Chardonnay und Traminer sind regional ebenso von Bedeutung.
Beim Rotwein steht der Blaue Portugieser auf Platz eins, gefolgt von
Blauem Zweigelt und Blauburgunder. Auch Cabernet Sauvignon und Merlot stehen im
Anbau.
Rote Rebsorten:
- Blauburger
- Blauburgunder
- Blauer Portugieser
- Blauer Zweigelt
- Blaufränkisch
- Cabernet Franc
- Cabernet Sauvignon
- Merlot
- St. Laurent
Weiße Rebsorten:
- Bouvier
- Chardonnay
- Frühroter Veltliner
- Furmint
- Gelber Muskateller
- Goldburger
- Grauer Burgunder
- Grüner Sylvaner
- Grüner Veltliner
- Müller-Thurgau
- Muskat-Ottonel
- Neuburger
- Riesling
- Roter Veltliner
- Rotgipfler
- Sauvignon Blanc
- Scheurebe
- Traminer
- Weißburgunder
- Welschriesling
- Zierfandler
Rieden
- Bisamberg: Gabrissen, Jungenberg, Wiesthalen
- Falkenstein: Alsen, Eckartsberg, Kreuzberg, Rabenstein, Rosenberg
- Enzersfeld: Sandtal
- Kleinhadersdorf: Birthal, Bockgärten, Hochenleiten
- Münichsthal: Seewansche Lagen
- Poysdorf: Bürsting, Hermannschachern, Kirchbergen, Saurüsseln, Weiße Bergen
- Stetten: Haidviertel, Hundsleiten, Mitterviertel, Neuberg, Zeiseneck
- Unterretzbach: Altenberg, Klafel, Satzen, Züngel
Einen besonderen Bereich bilden als klimatisch bedingte Insel die Weinberge von Mailberg mit der Spitzen-Riede Hundschupfen.
Weinviertel DAC
(Districtus Austriae Controllatus)
Seit 2003 können Weine aus Grünem Veltliner, die einem
definierten Geschmackstyp entsprechen und im Weinviertel angebaut und abgefüllt
wurden, unter der Bezeichnung Weinviertel DAC angeboten werden.
Folgende Anforderungen müssen neben den generellen DAC-Bedingungen erfüllt werden:
- Die Weine werden in zwei Kategorien eingeteilt, Classic und Reserve.
- Die einzig zugelassene Rebsorte ist Grüner Veltliner.
- Weine der Kategorie Classic müssen mindestens 12 - 12,5 % Alkohol aufweisen und der Ausbau muss trocken erfolgen (max. 6 g/l Restzucker).
- Als typische Eigenarten sind eine hellgelbe bis grüngelbe Farbe, ein typisches Sortenbukett sowie ein fruchtiger, würziger, pfeffriger Geschmack gefordert.
- Hinweise auf einen Ausbau im Barrique und Botrytisnoten sind nicht erlaubt.
- Von Weinen der Kategorie Reserve mit mindestens 13 % Alkohol werden eine dichte Struktur und ein langer Abgang erwartet. Holz- und Botrytisnoten sind zulässig.
- Der Antrag für die staatliche Prüfnummer darf für Classic-Weine ab dem 1. Jänner gestellt werden, die Weine dürfen aber nicht vor dem 1. März verkauft werden.
- Der Antrag für Reserve-Weine darf ab dem 15. März des auf
die Ernte folgenden Jahres gestellt werden. Bei positivem Bescheid dürfen die
Weine vermarktet werden.