Jede im Verkauf stehende
Weinflasche muss mit bestimmten Angaben beschriftet sein. Dies erfolgt auf dem
Etikett. Es gibt verpflichtende und freiwillige Angaben. Verpflichtende Angaben
sind vom Gesetz vorgegeben, z.B. Anbaugebiet, Jahrgang, Herkunftsbezeichnung,
Rebsorte, Prädikat, Qualitätsstufe, Geschmacksangabe, A.P. Nummer,
Alkoholgehalt, Nennvolumen, Abfüller und Erzeuger. Freiwillige sind z.B. „für
Diabetiker geeignet“, Classic, Selektion oder großes Gewächs.