Die gesamte Rebfläche in der Europäischen Union ist per EU-Verordnung nach klimatischen Kriterien in insgesamt sieben Weinbauzonen aufgeteilt. Dies sind die Hauptzonen A, B, und C. Die Hauptzone C wird weiter in die Subzonen CIa, CIb, CII, CIIIa und CIIIb unterteilt.
Das kälteste Klima herrscht in der Zone A. Die Zone CIIIb hat das wärmste Klima. Für die Winzer gelten in den verschiedenen Zonen unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf Mostgewicht, Anreicherung und Säuern bzw. Entsäuern des Weines.
Es gibt Bestrebungen, die Einteilung auf drei Zonen, Süd, Mitte und Nord, zu vereinfachen. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Wein in der nördlichen Zone voraussichtlich erhöht.
Auf dem amerikanischen Kontinent gibt es nur in Kalifornien eine ähnlich genaue Einteilung in verschiedene Klimazonen.
Die genaue Einteilung der europäischen Weinbauzonen lautet wie folgt:
Zone A (die kühlste der Zonen) beinhaltet mit Ausnahme des Weinbaugebiets Baden alle Gebiete Deutschlands. Darüber hinaus gehören die Weinberge Luxemburgs, Belgiens, der Niederlande und des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland sowie aller skandinavischen Länder zur Zone A.
In Zone B liegen neben dem Gebiet von Baden alle Weinbaugebiete Österreichs. In Frankreich zählen die Regionen Elsass, Champagne, Jura, Loire, Lothringen und Savoie dazu.
Zone C (die wärmste Zone) wurde in folgende Subzonen aufgeteilt:
Zone C I a: In Frankreich zählen die Regionen Bordeaux, Burgund, Provence, Rhône und Sud-Ouest dazu. Darüber hinaus wurden einige Gebiete im nördlichen Spanien sowie ein Großteil der portugiesischen Regionen hier eingeordnet.
Zone C I b beinhaltet einen kleinen Teil der nördlichen Anbaugebiete Italiens.
Zone C II beinhaltet die Anbauflächen des Languedoc-Roussillon sowie die meisten der nördlichen Gebiete Italiens und Spaniens.
Zone C III a gilt für den kühleren Teil der griechischen Anbaugebiete.
Zone C III b gilt für französische Flächen am Mittelmeer sowie für Korsika, den Süden Italiens und Spaniens, die wärmsten Gebieten Portugals sowie für den überwiegenden Teil Griechenlands.
Quelle „de.wikipedia.org“