Bei der Qualitätsweinprüfung wird von amtlicher Seite analytisch und sensorisch geprüft, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf.
Die Prüfung erfolgt in drei Abschnitten
- Die analytische Prüfung kontrolliert die Einhaltung bestimmter analytischer Grenzwerte wie z.B. Mindestalkoholgehalt.
- Mit der Herkunftsprüfung anhand der Eintragungen im Herbst- und Kellerbuch sowie der Erntemeldung des Erzeugers wird die Herkunft des Weines nach Lage, Jahrgang und Qualität zugeordnet
- Die Sinnenprüfung wird von einer Kommission in verdeckter Probe durchgeführt.
Diese Prüfungskommission setzt sich in der Regel aus vier (mindestens drei) Verkostern zusammen, die aus der Weinwirtschaft sowie der Weinbauberatung, Verwaltung und dem Kreis der Verbraucher stammen. Dabei werden zunächst als notwendige Bedingungen die korrekte Farbe, die Klarheit und die Typizität hinsichtlich Rebsorte und Region geprüft. In der Sinnenprüfung der drei Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie muss der Wein weiterhin eine zufrieden stellende Bewertung der Kommission erhalten, um als Qualitätswein gelten zu dürfen. Jeder einzelne Prüfer erhält einen Prüfbogen, auf dem die jeweiligen Verkostungsergebnisse notiert werden. Bewertet wird nach dem 5-Punkte-Schema.
Bepunktet wird in 0,5er-Schritten, wobei die Mindestpunktzahl für jedes einzelne Kriterium 1,5 und höchstens 5 Punkte beträgt. Ist der Wein fehlerhaft in Geruch und/oder Geschmack, erhält das entsprechende Kriterium 0 Punkte. Eine Vergabe von 0 Punkten bedeutet, dass der entsprechende Prüfer den Wein ablehnt.
Jeder Prüfer addiert daraufhin die einzelnen Punkte zu einer Gesamtpunktzahl. Diese dividiert durch die Ziffer drei (Geruch, Geschmack, Harmonie), ergibt die Qualitätszahl. Die für eine Vergabe der amtlichen Prüfnummer nötige Mindestzahl beträgt 1,5 Punkte.
Wird ein Wein abgelehnt, kann der Antragssteller Widerspruch einlegen, er hat die Möglichkeit der Wiederanstellung.
Die Erteilung der amtlichen Prüfnummer, die den Wein eindeutig kennzeichnet, dokumentiert das erfolgreiche Bestehen der Qualitätsweinprüfung.
Die erste Ziffer kennzeichnet die Prüfstelle, die dem Wein die amtlichen Prüfnummer zugeteilt hat. Die nächsten drei Zahlen stehen für die Gemeinde des Abfüllers. Darauf folgt die Betriebsnummer des Abfüllers. Die nächsten beiden Zahlen beziffern die Füllung eines Betriebes als laufende Nummer. Aus den letzten zwei Ziffern wird das Jahr der Weinabfüllung ersichtlich. Die Zahl 08 bezeichnet beispielsweise das Jahr 2008.
Quelle „de.wikipedia.org“