Die Geburtsstunde dieser typisch österreichischen Wein-Rarität schlug Anfang des 20. Jahrhunderts und wurde eigentlich durch die Reblaus verursacht. Nach dem Auftreten des Schädlings in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden reblausresistente amerikanische Rebsorten eingeführt, die dann auch (als einer der zahlreichen erfolglosen Versuche der Reblausbekämpfung) mit europäischen Reben gekreuzt wurden, um diese Resistenz zu übertragen. Erst später erkannte man die tatsächliche Lösung, nämlich auf amerikanische Wurzelstöcke die europäischen Edelreiser aufzupfropfen (zu veredeln). Es wurden aber auch amerikanische Reben in unveredeltem Originalzustand angebaut und daraus Weine gekeltert. Solche unveredelten Rebstöcke nennt man (unabhängig der Herkunft) Direktträger. Dieser Begriff entwickelte sich dann zum negativ verstandenen Synonym für die Amerikanerreben bzw. Direkträgerweine schlechthin, was ja eigentlich nicht korrekt ist. Im Südburgenland wurden die Weine aus verschiedenen Amerikaner-Reben als Uhudler bezeichnet, es handelt sich also um einen Sammelbegriff. Einige dieser Sorten verursachen das Erdbeeraroma bzw. den penetranten Foxton, ein für europäische Begriffe unangenehmer Geschmack. Dies war ein maßgeblicher Grund für die Ablehnung.
Im Jahre 1929 wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, 1936 ein Auspflanzungsverbot erlassen und 1937 auch ein Verschnitt-Verbot eingeführt. Nach dem Krieg lief die 1937 erlassene Frist für die Rodung von 75% der Direktträger-Rebflächen ab. Im Jahre 1961 gab es ein Verkehrsverbot (Ausschank und Verkauf) für den Uhudler, er durfte nur für den Eigenbedarf als Haustrunk produziert werden. Und schließlich wurde der Uhudler 1985 zum „Nichtwein“ erklärt. Dies alles trug zum (ungerechtfertigten) schlechten Ruf bei. Denn dass er auf Grund des angeblich hohen Gehaltes an Methanol (Holzgeist) und Fuselölen „blöd und blind“ mache und eine „Rabiatperle“ sei, ist längst wissenschaftlich widerlegt. Ein hoher Methanolgehalt ist auf unsachgemäße Kelterung zurückzuführen und steht in keinerlei Zusammenhang mit Amerikaner-Reben oder unveredelten Rebstöcken (Direktträgern). Eigentlich ist der Uhudlerwein ein Bio-Produkt schlechthin, denn durch die Resistenz der Sorten gegen Pilzkrankheiten und die Reblaus ist fast kein Spritzen oder Düngen erforderlich. Ab 1992 erfolgte eine „Entkriminalisierung“.
Der Uhudler darf heute gemäß österreichischer Weingesetz-Novelle in begrenztem Umfang in acht Gemeinden im Weinbaugebiet Südburgenland produziert und auch offiziell vermarktet werden. In einem Weinkeller in der Gemeinde Heiligenbrunn befindet sich die „Uhudler-Vinothek”, in der man Weine aus den verschiedenen Rebsorten verkosten und erwerben kann. Beim Beitritt zur EU hat Österreich für die sieben für den Uhudler verwendeten Sorten um Klassifizierung angesucht. Das waren Concord, Delaware, Elvira, Isabella, Noah, Othello und Ripatella. Es handelt sich durchwegs um amerikanische Hybriden, die großteils wurzelecht angebaut werden. Davon wurden die drei Sorten Isabella, Noah und Othello von der EU prinzipiell verboten. Die restlichen vier sind „vorübergehend zugelassen”, allerdings entsprechen sie nicht den Bestimmungen für Qualitätswein-Rebsorten. Der davon gekelterte Wein darf nur als Tafelwein vermarktet werden. Weingärten mit vorübergehend zugelassenen Sorten sind spätestens 25 Jahre nach der Klassifizierung zu roden, für die Uhudlersorten ist dies der 25. Oktober 2020.
Für den Ursprung des originellen Namen gibt es zumindest zwei Versionen: Früher waren die Winzer bei der Weinlese und den anschließenden Arbeiten oft bis zu einer Woche im Weinkeller. Wenn sie dann nach dieser anstrengenden Zeit - in der natürlich auch Wein genossen wurde - mit „Ringen unter den Augen“ nach Hause kamen, bemerkten die Frauen: „Du schaust aus wie ein Uhu.“ Die zweite Version wird auf den Plutzer zurückgeführt, einem für den Uhudler verwendetes Tongefäß, der lokal als „Udler“ bezeichnet wurde. In der Steiermark wird ebenfalls ein Wein aus diesen Sorten produziert, der Name Uhudler darf aber nur im Südburgenland verwendet werden. Weitere Weine anderer Länder aus Amerikaner-Reben sind zum Beispiel Americano (Schweiz) und Fragolino (Italien). Die verwendeten Sorten entsprechen aber ebenfalls nicht den EU-Bestimmungen bezüglich der Produktion von Qualitätswein.
Quelle „wein-plus.de“