Bei Weinen bezeichnet man das Gegenteil von süß nicht als sauer, sondern als trocken. So deklarierte Weine dürfen in den EU-Ländern und der Schweiz höchstens 4 g/l Restzucker aufweisen, wobei in der EU maximal 9 g/l zulässig sind, falls die Säure um nicht mehr als 2 g/l niedriger liegt als der Restzuckergehalt. Letztgenannte Weine müssen in der Schweiz als „leicht süß“ (außer bei Luxusweinen) und in Österreich als halbtrocken bezeichnet werden. Ein trockener Schaumwein ist dagegen schon recht süß und weist einen Restzuckergehalt auf, der zwischen 17-32 g/l liegt. Der Bezeichnung trocken entsprechen die Ausdrücke asciutto, dry, sec, secco, seco, xeros.