1992 wurde erstmals ein Wein unter der Bezeichnung „Rubin Carnuntum“ erzeugt. Damals waren gerade einmal 25 Weingüter an der Einführung beteiligt. Bis heute hat sich die Mitgliederanzahl der Rubin-Carnuntum-Weingüter fast verdoppelt.
Nur der gebietstypische Zweigelt darf für die Herstellung des Rubin Carnuntum verwendet werden. Denn der Zweigelt entwickelt sich im einzigartigen Mikroklima im Carnuntum besonders eindrucksvoll. Trotzdem darf sich nicht einfach jeder Zweigelt Rubin Carnuntum nennen. Die Rubin-Jury beurteilt und überprüft die alljährlich eingereichten Weine – erst bei positivem Urteil darf der Wein mit dem unverkennbaren Heidentor auf der Kapsel vertrieben werden. Dazu muss der Wein ein Mindestmostgewicht von mindestens 18 ° Klosterneuburger Mostwaage aufweisen und einen Alkoholwert von mindestens 12,5 %.