Romanisches Weinrecht

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International unterscheidet man zwischen dem romanischen und dem germanischen Weinrecht. Während beim germanischen Weinrecht (Österreich, Deutschland) eher die Sortenbezeichnung im Vordergrund steht, unterscheidet und charakterisiert das romanische Weinrecht (Italien, Frankreich, Spanien) die Weine nach Herkunft. Dazu ein Beispiel: Hier in Österreich im germanischen Weinrecht wird ein Konsument auf die Frage „Welchen Wein haben Sie gestern getrunken“ meistens eine Sorte nennen („Ich haben gestern einen guten Zweigelt getrunken“); ein Konsument aus einem romanischen Land wird eine Herkunft zur Antwort geben („Ich habe eine Chianti/Rioja/Bordeaux etc. getrunken“). Nachdem im romanischen System die Weine gemäß ihrer Herkunft definiert sind, entspricht die Herkunft quasi einer Weinbeschreibung; im germanischen Weinrecht hingegen ist mit der einzelnen Herkunft kein Wein definiert. Wenn also jemand z.B. antwortet „Ich habe einen Wein aus der Thermenregion getrunken“, so wird damit keine Information über den Wein (weiß? rot? süß? etc.) gegeben.

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