International unterscheidet
man zwischen dem romanischen und dem germanischen Weinrecht. Während beim
germanischen Weinrecht (Österreich, Deutschland) eher die Sortenbezeichnung im
Vordergrund steht, unterscheidet und charakterisiert das romanische Weinrecht
(Italien, Frankreich, Spanien) die Weine nach Herkunft. Dazu ein Beispiel: Hier
in Österreich im germanischen Weinrecht wird ein Konsument auf die Frage
„Welchen Wein haben Sie gestern getrunken“ meistens eine Sorte nennen („Ich
haben gestern einen guten Zweigelt getrunken“); ein Konsument aus einem
romanischen Land wird eine Herkunft zur Antwort geben („Ich habe eine
Chianti/Rioja/Bordeaux etc. getrunken“). Nachdem im romanischen System die
Weine gemäß ihrer Herkunft definiert sind, entspricht die Herkunft quasi einer
Weinbeschreibung; im germanischen Weinrecht hingegen ist mit der einzelnen
Herkunft kein Wein definiert. Wenn also jemand z.B. antwortet „Ich habe einen
Wein aus der Thermenregion getrunken“, so wird damit keine Information über den
Wein (weiß? rot? süß? etc.) gegeben.