Man unterscheidet zwischen amtlicher und staatlicher Prüfnummer:
An der amtlichen Prüfnummer kann man Prüfstelle, Hersteller und Jahrgang des Weines erkennen. Jeder Qualitäts- oder Prädikatswein benötigt eine solche Nummer und muss sich deshalb der sensorischen und analytischen Qualitätsweinprüfung unterziehen. Die amtliche Prüfnummer muss wie vorgeschrieben auf dem Etikett oder der Folie vermerkt sein.
Die staatliche Prüfnummer ist jenes Zeichen, das österreichische Qualitäts- und Prädikatsweine entsprechend dem österreichischen Weingesetz kennzeichnet. Aktuelle Zahlen zeigen die positive Entwicklung und Problembereiche auf.
Jeder österreichische Wein, der mit der Bezeichnung „DAC“, „Qualitätswein“, „Kabinett“- oder als „Prädikatswein“ in Verkehr gesetzt wird, muss eine staatliche Prüfnummer aufweisen (Österreichisches Weingesetz, § 31 Abs. 1). Die staatliche Prüfnummer ist zusammen mit weiteren Pflichtangaben auf dem Flaschenetikett anzuführen. Entsprechend dem im Österreichischen Weingesetz aufgelisteten Prüfungsumfang wird jeder eingereichte Wein einer analytischen und sensorischen Kontrolle unterzogen.
Zuständig für die gesamte Abwicklung des Prüfnummernverfahrens einschließlich der Bescheiderteilung ist das Bundesamt für Weinbau (BAWB) in Eisenstadt. An der HBLA Klosterneuburg befindet sich eine weitere Übernahme- und Verkostungsstelle, die analytische Untersuchung der in Klosterneuburg abgegebenen Prüfnummernweine erfolgt in Eisenstadt.