In Österreich und Deutschland verwendete Bezeichnung für eine gehobene Kategorie innerhalb der Stufe Qualitätswein.
An diese Weine werden bezüglich Mostgewicht und Herstellungs-Bedingungen noch höhere Anforderungen gestellt, bzw. sind bestimmte Techniken verboten. Unterschiedlich je Prädikatstyp gelten Vorgaben bezüglich des Traubenzustandes (vollreif bzw. zum Teil edelfaul) und der Weinlese (für Beerenauslese und Trockenbeerenauslese ist eine maschinelle Lese verboten).
Prädikatsweinstufen:
- Spätlese
Wein aus Trauben, die nach der allgemeinen Lese der betreffenden Sorte im voll reifen Zustand geerntet worden sind, Mostgewicht mindestens 19° KMW. - Auslese
Wein aus ausschließlich sorgfältig ausgelesenen Trauben (alle nicht voll reifen, fehlerhaften oder kranken Beeren müssen ausgesondert worden sein); Mostgewicht mindestens 21° KMW. - Beerenauslese (BA)
Wein aus überreifen und edelfaulen Trauben; Mostgewicht mindestens 25° KMW. - Eiswein
Mostgewicht mindestens 25° KMW. Die Trauben sind bei Lese und Kelterung gefroren (dadurch sind die Inhaltsstoffe sehr konzentriert, das Eis bleibt im ausgepressten Trester zurück). - Strohwein
Der Wein wird aus Beeren gewonnen, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert und luftgetrocknet wurden. Mostgewicht mindestens 25° KMW. Eiswein und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung für Prädikatswein tragen. - Ausbruch
Wein ausschließlich aus edelfaulen und überreifen, auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren. Zur besseren Auslaugung des natürlichen Zuckergehaltes kann frisch gekelterter Traubenmost oder Spätlesewein aus derselben Lage dem Lesegut zugesetzt werden; Mostgewicht mindestens 27° KMW. - Trockenbeerenauslese (TBA)
Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend eingeschrumpften Beeren; Mostgewicht mindestens 30° KMW.
Prädikatsweine dürfen nicht aufgebessert werden. Der Zusatz von Traubenmost zur Süßung ist in Österreich nicht zulässig. Spätlesen dürfen ab dem 1. März nach der Lese, die anderen Prädikate ab dem 1. Mai verkauft werden.