Österreich
Anbaufläche: 50.000 ha
Jahresproduktion (ø): 2,5 Mio. hl
Der Weinbau in Österreich
Durch das
kontinentale Klima ohne Extreme mit einer langen Vegetationsperiode und
ausreichend Niederschlag sind die Bedingungen für Qualitätsweinanbau in Österreich
in optimaler Form gegeben.
Die Donau und der Neusiedlersee üben
ihrerseits positiven Einfluss auf die klimatischen Gegebenheiten aus. An den Ufern des Sees reifen im Spätherbst die
Weintrauben zu den Prädikatsstufen Ausbruch, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese
heran. Die tiefen Temperaturen im Dezember und Jänner ermöglichen die
regelmäßige Produktion von Eiswein.
Die Reben wachsen auf unterschiedlichsten Böden.
Löss, Urgestein Kalk, Schiefer, Lehm, Mergel, Sand und Vulkanböden bieten der
Rebsortenvielfalt die gebührenden Unterlagen. Die Struktur des österreichischen Weinbaus ist
durch kleine Rebflächen geprägt, die meisten Winzer betreiben Weinbau nur im
Nebenerwerb.
Etwa 20 % der Betriebe füllen ihre Weine
selbst in Flaschen ab, die meisten Winzer liefern die Trauben an Kellereien
oder Winzergenossenschaften.
Geschichte
In dem kleinen Dorf Zagersdorf im Burgenland
hat der Weinbau in Österreich wohl begonnen: In einem 2.700 Jahre alten
Grabhügel aus der Hallstattzeit wurden Traubenkerne entdeckt, die mit den
Kernen von Vitis Vinifera identisch sind. Schon die Kelten wussten offenbar,
dass Trauben nicht nur ein gesundes Obst sind, sondern sich auch vorzüglich zur
Herstellung eines alkoholischen Getränks eignen.
Nach den Kelten kamen die Römer nach
Österreich und gründeten in den Ostalpen und im östlichen Alpenvorland die
Provinzen Noricum und Pannonia, wo sie den vorhandenen, zaghaften Weinbau
entscheidend vorantrieben. Nach dem Abzug der Römer und dem Untergang
ihres Reiches im 5. Jahrhundert kam der Weinbau nahezu zum Erliegen. Erst unter
Karl dem Großen und den Franken wurde er wiederbelebt.
Im 11. und 12. Jahrhundert legten
Zisterziensermönche viele neue Weinberge an. Österreichischer Wein genoss hohes
Ansehen und wurde in alle Welt - oder besser gesagt, was damals davon entdeckt
war - exportiert. Das Qualitätsniveau der österreichischen Weine
stieg bis zum Beginn der frühen Neuzeit stetig. So sollen im Jahr 1526 in
Donnerskirchen bereits Ausleseweine aus edelfaulen Trauben bereitet worden
sein.
Gut 250 Jahre später schuf Kaiser Josef der
Zweite die gesetzliche Grundlage für die weitere Verbreitung der
Rebkultivierung und besonders für den Vertrieb von Wein. 1784 ließ er einen Erlass verbreiten, im dem
den Winzern erlaubt wurde, die eigene Ernte auch im eigenen Haus zu verkaufen.
Damit wurden die Buschenschenken und Heurigen legalisiert.
Die stetige Aufwärtsentwicklung wurde Mitte
der 1980er Jahre kurzzeitig durch den Weinskandal erschüttert, in dessen Folge
der Absatz stark sank. Einige Winzer hatten ihrem Wein den harmlosen aber
verbotenen Stoff Diäthylenglykol beigemischt, um einfachen Weinen mehr Körper
zu verleihen. Auf Grund der Namensähnlichkeit mit dem
Frostschutzmittel Äthylenglykol war schnell vom „Frostschutzmittelskandal“ die
Rede. Dieser Skandal wurde jedoch zum Katalysator für
die Entwicklung des österreichischen Qualitätsweinbaus. Ein Weingesetz, das
damals strengste der europäischen Weinwelt, wurde beschlossen.
Heute genießen österreichische Weine unter den
Weinliebhabern aus aller Welt wieder den erstklassigen Ruf, der ihnen auf Grund
ihrer Qualität auch zusteht.
Das österreichische
Weingesetz
Das österreichische Weingesetz wurde in der
Folge des Weinskandals von 1985 von Grund auf restauriert und neu gestaltet und
gilt als eines der strengsten der Welt. Es ist stark an das deutsche Weinrecht
angelehnt, in seinen inhaltlichen Anforderungen ist es aber wesentlich strenger.
Allgemeine Maßstäbe, insbesondere die Mindestanforderungen an das Mostgewicht,
liegen weit höher.
Das Mostgewicht wird in Österreich nicht in
Oechsle sondern in Graden nach der Klosterneuburger Mostwaage, kurz KMW,
angegeben. Das Verfahren wurde 1869 von August Wilhelm
Freiherr von Babo, dem Direktor der Weinbauschule Klosterneuburg, entwickelt
und gibt den prozentualen Anteil des Zuckers im Most an (1° KMW = 1 % Zucker =
1 kg Zucker in 100 kg Traubenmost). 1° KMW entspricht in etwa 5° Oechsle.
Alle Qualitäts-, Prädikats- und DAC-Weine
müssen einer analytischen und sensorischen Prüfung unterzogen werden und
bekommen bei positiver Beurteilung eine staatliche Prüfnummer verliehen.
Angaben
auf dem Etikett
Bei der Qualitätsstufe Wein (ohne Rebsorten oder Jahrgangsangabe) darf nur EU oder
Österreich am Etikett angegeben werden.
Bei Landwein
muss die Weinbauregion angegeben werden, kleinere Einheiten (Weinbaugebiet,
Großlage, Gemeinde) sind nicht zulässig.
Ab der Stufe Qualitätswein dürfen nähere Herkunftsangaben (Weinbauregion,
Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Riede in Verbindung mit Gemeindenamen)
verwendet werden, wenn der Wein zu 100 % aus dem angegebenen Bereich stammt.
Jahrgangsangabe: Bei allen Qualitätsstufen außer bei „Wein“ muss
der Anteil zumindest 85 % des angeführten Jahrganges ausmachen.
Rebsortenangabe: Bei allen Qualitätsstufen außer bei „Wein“
muss der Anteil zumindest 85 % der angeführten Rebsorte ausmachen.
Angabe des Restzuckers:
- Trocken - Wein mit maximal 4 g/l oder mit maximal 9 g/l Restzucker, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger als der Restzucker ist.
- Halbtrocken – Wein mit maximal 12 g/l oder mit maximal 18 g/l Restzucker, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 10 g/l niedriger als der Restzucker ist.
- Halbsüß oder lieblich – Wein mit maximal 45 g/l Restzucker.
- Süß – Weine ab 45 g/l Restzucker.
Im August 2009 wurde die EU-Weinmarktordnung mit grundlegenden Änderungen der Weinbezeichnungen und Qualitätsstufen gültig. Um den EU-Staaten Zeit für Umstellungen zu geben, gilt eine Übergangsfrist. In Österreich wurden die neuen Bezeichnungen bis Ende 2011 verboten, um die Kontinuität zu wahren. Die traditionellen Namen Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein gelten weiterhin. Es gibt folgende neue Bezeichnungen bzw. Qualitätsstufen:
- Wein - entspricht dem nun als Begriff verbotenen Tafelwein
- Wein mit Rebsorten und/oder Jahrgangsangabe
- Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geographischer Angabe = Landwein
- Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein/Prädikatswein
Wein (ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe) – Wein aus Österreich (früher
Tafelwein)
Es gibt keine Anbau- und
Produktionsregeln. Der Wein darf in geringem Ausmaß
Weinfehler aufweisen.
Wein
mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe - Wein aus
Österreich
Es sind alle Qualitätsrebsorten und
weitere definierte zulässig. Der Wein muss frei von Fehlern
sein. Die Angabe der Herkunft (Österreich)
ist verpflichtend. Bei Trauben
verschiedener Mitgliedsstaaten muss „Wein aus der Europäischen Gemeinschaft“
angegeben werden.
Die Angabe des Abfüllers ist verpflichtend. Der Wein muss Sortentypizität aufweisen. Die Hektar-Höchsterträge liegen bei 9.000 kg Trauben
bzw. 6.750 l Most. Die Angabe von Rebsorten, die im Namen eine geschützte geographische
Angabe aufweisen (z. B. Burgundersorten, Blaufränkisch, Rheinriesling…) ist
ausgeschlossen.
Der Mindestalkoholgehalt beträgt 8,5
%, die mindeste Gesamtsäure 3,5 g/l. Anreicherung um 2 % Alkohol ist erlaubt.
Landwein (die Verwendung der EU-Bezeichnung „Wein mit geschützter geografischer
Angabe“ ist bis Ende 2011 verboten)
Es sind nur Qualitätsrebsorten zulässig. Die Trauben müssen aus einer
Weinbauregion stammen. Der Hektar-Höchstertrag beträgt 9.000
kg Trauben bzw. 6.750 l Most.
Das Mindest-Mostgewicht liegt bei
14° KMW. Der maximale Alkoholgehalt beträgt
13,5 % bei Weißwein und 14,5 % bei Rotwein. Die mindeste Gesamtsäure liegt bei
4 g/l. Süßung darf auf maximal 15 g/l Zucker
erfolgen.
Qualitätswein (die Verwendung der EU-Bezeichnung „Wein mit
geschützter Ursprungsbezeichnung“ ist bis Ende 2011 verboten)
Es sind nur Qualitätsrebsorten zulässig. Der Wein stammt aus kleineren
Gebieten (Ort, Lage…). Der Wein verdankt seine Güte oder
Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geographischen Verhältnissen. Die Trauben stammen ausschließlich
aus, bzw. die Herstellung erfolgt in diesem geographischen Gebiet. Der Hektar-Höchstertrag beträgt 9.000
kg Trauben bzw. 6.750 l Most.
Das Mindest-Mostgewicht liegt bei
15° KMW. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 9
%, die  mindeste Gesamtsäure liegt bei 4
g/l. Süßung darf auf maximal 15 g/l
erfolgen. Erziehungsform, Pflanzdichte,
Rebschnitt, Weinlese, Ausbau, Extrakt, Farbe, Geschmack sind verpflichtend
vorgegeben. Eine analytische und sensorische
Prüfung muss erfolgen.
Bergwein
Die Bezeichnung
darf für Landwein und Qualitätswein dann verwendet werden, wenn die Trauben von
Terrassenlagen oder Steillagen mit einer Hangneigung von über 26 % stammen und
die Herstellung in Österreich erfolgte.
Kabinett
Im Gegensatz zu
Deutschland fällt Kabinett in Österreich in die Stufe Qualitätswein und nicht
Prädikatswein.
Der Wein muss zumindest
17° KMW aufweisen bei maximal 13 % Alkoholgehalt und maximal 9 g/l Restzucker.
Prädikatswein
Der Wein muss allen
Qualitätswein-Bestimmungen entsprechen.
Restzucker darf nur durch Gärungsunterbrechung
erzielt werden. Süßung und Anreichern sind nicht
zulässig. Der Mindestalkoholgehalt liegt bei
5 %.
Prädikatsweine dürfen nicht vor
dem 1. Mai des auf die Lese folgenden Jahres verkauft werden (Ausnahme
Spätlese).
Spätlese
Das
Mindestmostgewicht beträgt 19° KMW. Die Trauben müssen
vollreif gelesen werden.
Spätlesen dürfen
nicht vor dem 1. Jänner des auf die Lese folgenden Jahres verkauft werden.
Auslese
Das
Mindestmostgewicht beträgt 21° KMW.
Die Trauben müssen
vollreif gelesen und ausgelesen werden.
Beerenauslese
Das
Mindestmostgewicht beträgt 25° KMW.
Die Trauben müssen überreif
und / oder edelfaul sein.
Ausbruch
Das
Mindestmostgewicht beträgt 27° KMW.
Es dürfen ausschließlich
edelfaule, überreife und eingetrocknete Beeren verwendet werden. Den Beeren darf
frischgekelterter Most oder Wein derselben Lage, der mindestens
Spätlesequalität entspricht, beigegeben werden.
Trockenbeerenauslese
Das
Mindestmostgewicht beträgt 30° KMW.
Die Trauben müssen
edelfaul und eingeschrumpft sein.
Eiswein
Das Mindestmostgewicht
beträgt 25° KMW.
Die Trauben werden
in gefrorenem Zustand gekeltert und gepresst, das Eis (Wasser) bleibt im
Trester zurück.
Strohwein / Schilfwein
Das
Mindestmostgewicht beträgt 25° KMW.
Der Wein muss aus Beeren
produziert werden, die vor dem Pressen mindestens drei Monate auf Stroh oder
Schilf getrocknet wurden. Wenn ein
Mostgewicht von zumindest 30° KMW erreicht ist, kann die Pressung auch schon
nach zwei Monaten erfolgen.
Rebsorten
für österreichische Weine
Auf österreichischen Rebflächen werden zu zwei
Drittel weiße und zu einem Drittel rote Rebsorten angebaut. Grüner Veltliner liegt mit 36 % Anteil an der
Spitze, gefolgt von Zweigelt, Welschriesling, Müller-Thurgau und Chardonnay.Â
Grüner Veltliner ergibt in Bestform vor allem in der Wachau Weine, deren Duftigkeit und
Substanz an das Elsass erinnern. Ein typischer Grüner Veltliner ist trocken,
pfeffrig und würzig und kann mit der Zeit in der Flasche einen deutlich
burgundischen Einschlag bekommen.
Aus Welschriesling entstehen leichte Weine mit eleganter Frucht und knackiger Säure. Die
Sorte erreicht ihren Zenit in den fein ausgewogenen, spät gelesenen Weinen vom
Ufer des Neusiedlersees.
Weine aus Müller-Thurgau sind als
Qualitätswein oder Kabinett feingliedrig und zartduftig und werden jung
getrunken. Ihr charmanter Charakter macht sie zu idealen Sommerweinen und
Begleitern der modernen, gehobenen Küche.
Chardonnay wird in der Steiermark Morillon und im Burgenland Feinburgunder genannt. Es entstehen daraus schlanke, gelbfruchtige Weine
nach Art der besten Rieslinge, volle und eichenfassgereifte Weine und süßer
Ausbruch.
Sauvignon Blanc - in der Steiermark Muskat-Silvaner genannt - vereint Frucht mit komplexen
Aromen in eleganten Weinen.
Pinot Blanc erklimmt als Weißburgunder höchste Höhen, was die Mostgewichte
anbelangt. Die sortenreinen Weine sind trocken mit
kräftigem Alkohol, einem gewissen Mandelaroma und guter Haltbarkeit. Die Sorte
kann durch den Einfluss der Botrytis hervorragende Trockenbeerenauslesen
ergeben.
Riesling erbringt in guten Lagen Weine, die zu den feinsten des Landes gezählt
werden. Beste österreichische Rieslinge sind trocken, mit glockenklarer
Steinobstfrucht, konzentriert mit belebender Säure.
Neuburger ist eine spezifisch österreichische
Sorte, die vor allem in der Thermenregion und in der Wachau sowie in einigen
burgenländischen Gemeinden anzutreffen ist. Am ehesten erkennt man den Wein an
seinen nussigen Noten.
Traminer ist seit Jahrhunderten in Österreich heimisch.
Die Weine sind bukettreich und zeichnen sich durch ihren eigenständigen
Charakter aus.
Spätrot-Rotgipfler ist die in Österreich
übliche Bezeichnung für traditionelle, nur für die Thermenregion typische
Komposition aus den Sorten Zierfandler und Rotgipfler. Jede der beiden Sorten
wird auch separat ausgebaut. Als trockener Wein präsentiert sich der
Zierfandler rassig und elegant. Der Rotgipfler schmeckt milder.
Gelber Muskateller ist trocken ausgebaut ein
köstlicher Aperitif und Sommerwein. Sein Bukett erinnert an frische
Muskatellertrauben, im Geschmack präsentiert er sich eher leicht mit feiner
Fruchtsäure.
Grauburgunder besitzt ein delikates
Sortenbukett mit typischem Honigton. Im Geschmack ist er vollmundig, kräftig,
mit Frische und Eleganz.
Blauburgunder ist vor allem in Niederösterreich
und im Burgenland anzutreffen. Er benötigt sehr gute Rieden, da die Vollreife
der Trauben für die Qualität des Weines besonders wichtig ist. Die Sorte ergibt
körperreiche Weine von noblem Bukett und langer Lagerfähigkeit.
Blauer Zweigelt ist die populärste Rotweinsorte Österreichs. Die Sorte wurde 1922 von
Dr. Zweigelt in der Weinbauforschungsanstalt Klosterneuburg gezüchtet. In
Bestform vereint sie den Biss des Blaufränkisch mit dem Körper des St. Laurent.
St. Laurent erbringt tief dunkle, samtige Rotweine. Bei eingeschränkten Erträgen entwickelt
er so hohe Konzentration, dass sich längerer Ausbau im Eichenfass und
anschließend in der Flasche lohnen.
Blaufränkisch ist eine der meist angebauten dunklen Rebsorten in Österreich. Sie erbringt
bei sorgfältiger Behandlung Weine mit echtem Charakter und kräftiger Säure. Infolge
guter Farbe, Tanninreichtum und rassiger Art wird Blaufränkisch häufig in neuen
Eichenfässern ausgebaut.
Blauer Portugieser ergibt einen eher milden
Wein, der vorzugsweise jung getrunken wird.
Blauburger ist eine Neuzüchtung durch die
Kreuzung von Blauem Portugieser x Blaufränkisch. Der Blauburger besitzt einen
intensiven Rotweinduft, eine purpurrote Farbe und einen samtigen, kräftigen,
etwas fruchtigen Geschmack.
Cabernet Sauvignon wird zumeist im Barrique
ausgebaut. Die Weine können sehr extraktreich sein, sie haben bei
internationalen Vergleichsdegustationen schon mehrmals überrascht.
Blauer Wildbacher wird traditionell als Rosé
(Schilcher) gekeltert. Charakteristisch ist sein markanter Säuregehalt, wodurch
er bevorzugt zu kräftigen Speisen und zur deftigen Jause passt. Auch als
Aperitif wird er geschätzt, ob seinem feinen Fruchtbukett und seinem
frisch-herben, rassigen Geschmack.
Als Sturm wird noch in Gärung befindlicher neuer
Wein bezeichnet. Sturm kommt nur für kurze Zeit und in offenen, meist mit einer
Folie lose verschlossen Flaschen in den Handel. Wenn die Gärung langsam endet,
wird der entstandene ungefilterte Wein als „Staubiger“ bezeichnet.
Der Jungwein wird traditionell zu Martini (am
11. November) „getauft“ und damit zum „Heurigen“, der von Gesetzes wegen noch
bis zum 31. Dezember des Folgejahres so bezeichnet werden darf. Danach wird er
zwingend zum „Alten“. In der Steiermark ist für solchen Jungwein auch das Wort
Junker gebräuchlich und als Bezeichnung Steirischer Junker geschützt.
„Heuriger“ bezeichnet in Österreich neben dem
genannten Wein auch die Buschenschank, wo selbst produzierter Wein ausgeschenkt
wird. Diese Bedeutung des Wortes, das ursprünglich die Selbstvermarktung des
Jungweins durch den Winzer ausdrückte, ist allerdings nicht gesetzlich
geschützt, so dass sich jeder Gastronomiebetrieb „Heuriger“ nennen kann.
Rote Sorten:
- Blauburger
- Blauburgunder
- Blauer Portugieser
- Blauer Wildbacher
- Blauer Zweigelt
- Blaufränkisch
- Cabernet Franc
- Cabernet Sauvignon
- Merlot
- St. Laurent
Weiße Sorten:
- Bouvier
- Chardonnay
- Frühroter Veltliner
- Furmint
- Gelber Muskateller
- Goldburger
- Grauer Burgunder
- Grüner Veltliner
- Müller-Thurgau
- Muskat-Ottonel
- Neuburger
- Riesling
- Roter Veltliner
- Rotgipfler
- Sauvignon Blanc
- Scheurebe
- Silvaner
- Traminer
- Weißburgunder
- Welschriesling
- Zierfandler
Die Weinbauregionen Österreichs
Die Weinbauflächen werden in vier Weinbauregionen
und diese dann insgesamt in 16 Weinbaugebiete unterteilt. Die vier Weinbauregionen
sind das Weinland Österreich (die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich),
das Steirerland (das Bundesland Steiermark), Wien und das Bergland Österreich
(die restlichen Bundesländer).
Burgenland und Niederösterreich werden sowohl
als Ganzes als auch in deren Gliederungen als Weinbaugebiete bezeichnet. Die
Weinbauregion Steirerland ist unter „Steiermark“ zusätzlich auch ein
Weinbaugebiet.
Weinland Österreich (Burgenland, Niederösterreich, Wien) mit den Gebieten:
- Burgenland     Â
- Mittelburgenland         Â
- Neusiedlersee Â
- Neusiedlersee-Hügelland         Â
- Südburgenland           Â
- Niederösterreich         Â
- Carnuntum      Â
- Kamptal         Â
- Kremstal         Â
- Thermenregion
- Traisental        Â
- Wachau          Â
- Wagram
- Weinviertel Â
Steirerland mit den Gebieten:
- Steiermark      Â
- Südoststeiermark       Â
- Südsteiermark
- Weststeiermark           Â
Bergland Österreich mit den Gebieten:
- Kärnten
- Oberösterreich
- Salzburg
- Tirol
- Vorarlberg
Districtus
Austriae Controllatus
Seit 2003 gibt es in Österreich auch
gebietsspezifische Qualitätsweine, die DAC-Weine. Ein DAC-Wein ist ein Qualitätswein aus einem
bestimmten Anbaugebiet.
Um den DAC-Status zu erlangen, muss der Wein
Mindestanforderungen erfüllen. Der Weintyp muss für das jeweilige
Weinbaugebiet charakteristisch sein, Rebsorte(n), Mostgewicht, Pressverfahren,
Ausbauart, Reifung, Lagerung, Alkoholgehalt, Restzucker werden von so genannten
interprofessionellen Komitees festgelegt.
Ziel dieser Maßnahme war es, eine
international vergleichbare Qualitätsschiene in Österreich zu schaffen und die
Identität des österreichischen Weins zu stärken, um sich gegen die zunehmende
Konkurrenz aus Europa und Übersee behaupten zu können.
Weine, die nach ihrer Herkunft benannt werden,
sind nicht auswechselbar. Nur die DAC-Weine dürfen unter diesen
Gebietsbezeichnungen vermarktet werden.
Weinbaugebiet
          ab Jahrgang   Rebsorten                              Qualitäten
Weinviertel DAC          2002                 Grüner
Veltliner                        Klassik,
Reserve
Mittelburgenland DAC  2005                Blaufränkisch
                          Klassik, Reserve
Traisental DAC            2006                Grüner
Veltliner, Riesling           Klassik,
Reserve
Kremstal DAC Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2007
               Grüner Veltliner, Riesling
           Klassik, Reserve
Kamptal DAC Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2008
               Grüner Veltliner, Riesling
          Klassik, Reserve
Eisenberg DAC Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2008/2009
       Blaufränkisch                          Klassik,
Reserve
Leithaberg DAC           2009                Blaufränkisch,
Chardonnay,      Rot,
Weiß
                                                          Grüner Veltliner, Neuburger,
                              Weißburgunder