In manchen Restaurants bzw.
Lokalen wird unter bestimmten Umständen gestattet, selbst mitgebrachte
Weinflaschen zu konsumieren (zumeist bei größeren, geschlossenen
Veranstaltungen). Dafür wird dann per konsumierter Flasche (gezogener Korken)
ein so genanntes Korkengeld (in Österreich auch Stoppelgeld) verrechnet, dessen
Höhe sehr unterschiedlich ist (in der Regel ein Drittel des Wertes).