Korkengeld

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In manchen Restaurants bzw. Lokalen wird unter bestimmten Umständen gestattet, selbst mitgebrachte Weinflaschen zu konsumieren (zumeist bei größeren, geschlossenen Veranstaltungen). Dafür wird dann per konsumierter Flasche (gezogener Korken) ein so genanntes Korkengeld (in Österreich auch Stoppelgeld) verrechnet, dessen Höhe sehr unterschiedlich ist (in der Regel ein Drittel des Wertes).

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