In Österreich ist ein Kabinettwein ein gehobener Qualitätswein, der nicht angereichert ist, als Most zwischen 17 und 19° KMW (83,5-94° Öchsle) gewogen hat, nicht mehr als 9 g/l unvergorenen Zucker aufweist und im Übrigen die an österreichische Qualitätsweine gestellten Anforderungen erfüllt. Der Kabinett-Begriff des Deutschen wie Österreichischen Weingesetzes ist nicht mit dem in früheren Zeiten traditionell gebräuchlichen Begriff Cabinet für die besten Weine des fürstlichen Cabinet-Kellers vergleichbar.