Jungwein ist gemäß
EU-Weinmarktordung ein Wein, dessen alkoholische Gärung noch nicht beendet und
der noch nicht von seiner Hefe getrennt (das heißt noch nicht geklärt) ist. Im
allgemeinen Sprachgebrauch werden fallweise aber auch „junge Weine“ des
laufenden Jahrganges oder für den raschen Verbrauch bestimmte Weine so
bezeichnet.