Der Jahrgang ist ein sehr zentraler Begriff in der Weinkunde, der allerdings auch nach dem Weinrecht eindeutig geregelt ist. Im Sinne des Weinrechts ist Jahrgang die Bezeichnung für die Weinernte und den daraus erzeugten Wein eines bestimmten Jahres.
Beim qualitätsorientierten Weinbau ist der Jahrgang von sehr großer Bedeutung, da üblicherweise der Wein jahrgangsweise ausbaut wird und so die Qualität eines Weines eben erheblich vom entsprechenden Jahrgang abhängt.
Wichtigen Einfluss haben in diesem Zusammenhang zum Beispiel die klimatischen Bedingungen im Geburtsjahr eines Weines, da diese natürlich die Ernte und damit den Grundstoff für den Wein beeinflussen.
Somit wird der Jahrgang oft erwähnt, ohne dass man als Laie unbedingt eine Möglichkeit hat, den exakten Wert dieser Aussage einzuschätzen. Der Jahrgang hängt eben nicht nur von einem „guten“ oder „schlechten“ Jahr ab, sondern oft auch von individuellen Faktoren. Damit man eine treffende Aussage über einen Wein nur durch seine Herkunft und seinen Jahrgang treffen kann, muss man über beide Faktoren sehr gut Bescheid wissen.
Spitzenjahrgänge entstehen, wenn es der Witterungsverlauf den Reben ermöglicht, besonders ausdrucksstarke Weine hervorzubringen, die für das jeweilige Anbaugebiet mustergültig sind und überdurchschnittliches Reifepotenzial im Keller aufweisen.
Bei Champagner, Sherry, Marsala oder Portwein ist es üblich, die über die Jahre entstehenden qualitativen Unterschiede durch Verschnitt (Cuvée) auszugleichen, indem man mehrere Jahrgänge mischt. Bei besonderen Jahrgängen (Vintage Port) oder Qualitäten (Jahrgangs-Champagner) werden aber auch Exemplare jahrgangsrein ausgebaut.