Abkürzung für die frühere portugiesische Bezeichnung „Indicacão de Proveniencia Regulamentada“ für einen Qualitätswein (DO-Vorstufe). Sie wurde mit der seit August 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch DOP (Denominação de Origem Protegida) ersetzt. Als „traditionelle Angabe“ (nicht als weinrechtliche) darf die Bezeichnung aber weiterhin verwendet werden.
Indicacao de Proveniencia Regulamentada (IPR)
Wein mit festgelegter Herkunftsbezeichnung aus Portugal. Entsprach nach Art der gestellten Anforderungen dem DOC-Status. Der Wein musste aus einem festgelegten Gebiet sein, aus zugelassenen Rebsorten und er musste ähnlichen qualitativen Kriterien entsprechen, wie sie für die DOC-Gebiete festgesetzt sind. Der IPR-Status war die Vorstufe zum DOC-Status. Die IPR-Gebiete sollten nach einer fünfjährigen Bewährungszeit den DOC-Status erhalten. Die IPR ist deshalb nicht gleichzusetzen mit dem italienischen IGT-Status. In Italien werden an den IGT-Wein geringere Anforderungen gestellt als an den DOC-Wein und innerhalb eines IGT-Gebietes gibt es mehrere DOC-Gebiete. In Portugal sind IPR und DOC gleichbedeutend und aus der IPR wird nach einer Übergangszeit eine DOC.
Quelle „wein-plus.de“