DAC ist die Abkürzung für „Districtus Austriae Controllatus“ und bedeutet, der gekennzeichnete Wein ist ein typischer Qualitätswein aus dem jeweiligen Gebiet (z.B. Kremstal DAC). Hier steht – für Österreich lange Zeit eher untypisch – die Herkunft im Vordergrund. In Frankreich und Italien wird beim Wein immer zuerst die Herkunft genannt, in Österreich und Deutschland üblicherweise die Rebsorte.
Der Wein wird genau verkostet, ob er die typischen und genau definierten Merkmale aus dem jeweiligen Gebiet besitzt (zum Beispiel Pfefferl beim Weinviertel DAC), bevor er die DAC-Bezeichnung tragen darf. Nicht alle Rebsorten sind für einen DAC-Wein zugelassen – so kann ein Weinviertel DAC ausnahmslos nur ein Grüner Veltliner sein. Weine aus anderen Rebsorten dürfen natürlich in diesem Gebiet auch erzeugt werden, müssen dann aber als Herkunft die Region (z.B. Niederösterreich oder Burgenland) angeben.
Es gibt aktuell zehn DAC Gebiete (Stand: März 2018), die in Niederösterreich, in der Steiermark, in Wien und im Burgenland liegen. Im Jahr 2003 begann mit dem Weinviertel DAC die qualitätstypische Herkunftsbezeichnung in Österreich. Weitere Gebiete folgten nach und nach. Für jedes Gebiet gibt es genaue Vorgaben, die der Weinbauer erfüllen muss, um DAC etikettieren zu dürfen. Neben dem Charakter aus der Region, der eindeutig herausgeschmeckt werden muss, gibt es Richtlinien hinsichtlich Alkoholgehalt, Ausbau, Bukett und Verkaufsbeginn (zum Beispiel ab 1. Jänner des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres).