Jeder österreichische Qualitäts- und Prädikatswein muss eine Prüfnummer tragen. Erst wenn der Wein die amtliche Prüfung (sensorische und chemische Analyse) bestanden hat, kann er verkauft oder in Verkehr gebracht werden. Als Beleg für die bestandene Prüfung für die Qualitätsweine und Prädikatsweine wird in Deutschland und Österreich die so genannte Amtliche Prüfnummer vergeben. Sie muss auf dem Etikett angeführt werden. Aus dieser lassen sich Prüfstelle, Hersteller und Jahrgang eindeutig und zweifelsfrei zurückverfolgen. Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Von diesem Verbot bleiben Vorkehrungen für die übliche Weinpflege unberührt. Dazu zählen zum Beispiel Schwefeln, Zusatz von Ascorbinsäure und Metaweinsäure sowie Filtration (nicht jedoch Schönen). Die analytische Prüfung umfasst Alkoholgehalt (vorhanden, gesamt), zuckerfreier Extrakt (siehe unter Gesamtextrakt), Restzucker, Gesamtsäure, freie schweflige Säure, gesamte schweflige Säure (freie und gebundene), relative Dichte, sowie Kohlensäuredruck bei Schaumwein und Perlwein. Die sensorische Prüfung erfolgt durch amtlich bestellte professionelle Prüfer. Vorab werden sensorische Vorbedingungen mit JA oder NEIN bewertet, wobei ein einziges NEIN den Ausschluss bedeutet. Dies sind bestimmtes Anbaugebiet bzw. Bereich, Prädikat (wenn angegeben), Rebsorte (wenn angegeben), Farbe, Klarheit und Perlenbildung bei Schaumwein und Perlwein.
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